Aktuelles

Hier erscheinen in loser Reihenfolge Beiträge zu aktuellen Themen wie Urteilen oder Gesetzesvorhaben, aber auch allgemeine Beiträge über typische Themen aus dem Praxisalltag. Bitte beachten Sie, dass für Richtigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen wird und dass die Lektüre der Beiträge keine Beratung im Einzelfall ersetzen kann.

Praxiswebsite, Google-Eintrag, Instagram, Terminportale, Videosprechstunde: Ärztliche Außendarstellung findet überwiegend digital statt. Und genau dort ist sie angreifbar – berufsrechtlich durch die Ärztekammer, wettbewerbsrechtlich durch Mitbewerber und Verbände.

1. September 2026

Im Juni 2026 ist ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Arbeitszeitgesetzes bekannt geworden. Vorgesehen sind vor allem zwei Punkte: mehr Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit und eine gesetzlich konkretisierte Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes wird noch viel Zeit vergehen – im weiteren Verfahren kann sich noch vieles ändern.
Der häufigste Irrtum in Praxen lautet deshalb: „Solange es dazu kein Gesetz gibt, muss ich nichts tun.“ Das Gegenteil ist richtig.
 

8. August 2026

Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Der überwiegende Teil der Regelungen tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist das keine Randnotiz aus der Gesundheitspolitik, sondern eine Weichenstellung, die unmittelbar auf die Ertragslage der Praxis durchschlägt.

11. Juli 2026

Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs beginnen selten mit einer höflichen Vorladung. Typisch ist der frühe Morgen, mehrere Beamte, ein Durchsuchungsbeschluss – und ein voller Wartebereich. Die Schwelle für diesen Eingriff ist niedrig: Es genügt ein Anfangsverdacht. Auslöser können Auffälligkeiten in KV-Prüfverfahren sein, Hinweise ehemaliger Mitarbeiter, Anzeigen von Krankenkassen oder Angaben von Patienten.

20. Juni 2026

In der politischen Diskussion ist derzeit häufig von einer Anhebung der Kleinbetriebsgrenze die Rede. Für die Praxis gilt: absehbar ist das nicht. Maßgeblich ist und bleibt § 23 KSchG mit der Schwelle von in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern. Wer eine Trennung plant, sollte deshalb nach geltendem Recht vorbereiten – nicht nach angekündigtem.

31. Mai 2026

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