Durchsuchung in der Praxis: Die ersten Stunden entscheiden

Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs führen häufig zu Durchsuchungen. Typisch ist der frühe Morgen, mehrere Beamte, ein Durchsuchungsbeschluss – und ein voller Wartebereich. Die Schwelle für diesen Eingriff ist niedrig: Es genügt ein Anfangsverdacht. Auslöser können Auffälligkeiten in KV-Prüfverfahren sein, Hinweise ehemaliger Mitarbeiter, Anzeigen von Krankenkassen oder Angaben von Patienten.

Der rechtliche Rahmen

Abrechnungsbetrug ist kein eigener Straftatbestand, sondern eine gängige Bezeichnung für einen Betrug im Sinne des § 263 StGB, der sich im Gesundheitswesen ereignet. Vorsatz ist erforderlich – bedingter Vorsatz genügt jedoch. Häufen sich gleichartige Fehler, schließen Ermittlungsbehörden daraus regelmäßig auf Vorsatz. Neben der Strafe stehen die Einziehung von Honoraren, berufsrechtliche Maßnahmen, die vertragsärztliche Zulassungsentziehung und im Extremfall der Approbationsentzug im Raum. Mehrere Bundesländer unterhalten inzwischen Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Betrug und Korruption im Gesundheitswesen.

Was Sie am Tag der Durchsuchung tun sollten

Ruhe bewahren und den Beschluss lesen. Lassen Sie sich eine Abschrift des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen. Daraus ergibt sich, worum es geht.

Keine Angaben zur Sache. Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, sich zu äußern. Erklärungen „zur Klarstellung“ am Küchentisch sind der häufigste Fehler – sie legen Sie fest, bevor Sie die Akte kennen. Angaben zur Person sind davon zu trennen. Lassen Sie sich auf keinen Fall von einem vermeintlich freundlcihen  Beamten zur Seite nehmen, der Sie "beruhigen" oder "das Ganze mit Ihnen klären" will. Weisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, dass diese ebenfalls von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Sofort anwaltliche Hilfe holen. Rufen Sie umgehend einen Verteidiger an. Vieles lässt sich noch während der Maßnahme telefonisch steuern.

Nichts behindern, aber auch nichts freiwillig herausgeben. Widersetzen Sie sich der Durchsuchung nicht. Widersprechen Sie aber ausdrücklich der Beschlagnahme, damit eine gerichtliche Überprüfung möglich bleibt. Bestehen Sie auf einem vollständigen Sicherstellungsverzeichnis.

Praxisbetrieb und Patienten schützen. Klären Sie mit den Beamten, wie Behandlungen und Patientendaten gehandhabt werden. Auf die Schweigepflicht können Sie sich als Beschuldigter gegenüber der Beschlagnahme allerdings nicht berufen.

Datensichtung: enge Grenzen für Vorabsteuerung

Praktisch am schwersten wiegt meist die Auswertung digitaler Daten aus Praxisverwaltungssystemen. Ein Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom Mai 2026 hat bekräftigt, dass eine vorbeugende richterliche Steuerung der Datensichtung im Grundsatz nicht vorgesehen ist; die Sichtung liegt zunächst bei der Staatsanwaltschaft. Umso wichtiger ist es, Umfang und Verwertung der Daten anschließend konsequent zu kontrollieren.

Danach: parallele Verfahren im Blick behalten

Ein Strafverfahren zieht meist Prüfverfahren der KV, Rückforderungen und berufsrechtliche Schritte nach sich - wenn es nicht schon damit angefangen hat. Diese Stränge beeinflussen sich gegenseitig. Eine Verteidigungsstrategie, die nur das Strafverfahren betrachtet, kann Ihre Zulassung gefährden. Sie benötigen immer zusätzliche medizinrechtliche Expertise.

Vorbeugen ist möglich

Dokumentierte Abrechnungskontrollen, klare Vertretungs- und Delegationsregeln und geschultes Personal sind nicht nur betriebswirtschaftlich sinnvoll. Fehlen solche Strukturen, wird das im Verfahren gegen Sie verwendet.

Sind Sie mit Ermittlungen konfrontiert oder droht sogar eine Durchsuchung? Nehmen Sie Kontakt auf – vertraulich und kurzfristig.

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